Fakten zum Verfahren
Die «Steinibachgrube» liegt heute in der Landwirtschaftszone. Sie zählt aber nicht zu den besonders geschützten Ackerflächen der Schweiz, den sogenannten Fruchtfolgeflächen. Bereits 2015 hat die Gemeinde das Gebiet deshalb als künftiges Bauland vorgesehen.
Als Grundlage für die Einzonung hat ein renommiertes Architekturbüro zusammen mit Fachleuten ein Projekt erarbeitet. Es zeigt, wie das Gebiet bebaut werden könnte, und bildet die Basis für die geplante Zonenänderung.
Nachdem der Grosse Gemeinderat der Einzonung zugestimmt hat, entscheiden nun am 29. November 2026 die Stimmberechtigten von Zollikofen, ob das Land für die Entwicklung eines lebendigen Wohnquartiers freigegeben wird.
Die amtlichen Planungsunterlagen finden Sie hier: Auflagedokumente der Gemeinde Zollikofen.