STEINIBACH­-
GRUBE
WIR SAGEN JA!

Die Steinibachgrube bietet die Chance für zusätzlichen Wohnraum dort, wo er sinnvoll ist: Ab 2032 sollen in einzelnen Etappen rund 140 Wohnungen für Familien, Paare und ältere Menschen entstehen. Ohne wertvolles Kulturland zu beanspruchen und ohne zusätzliche Infrastruktur zu benötigen.

STEINIBACH­-
GRUBE
WIR SAGEN JA!

Die Steinibachgrube bietet die Chance für zusätzlichen Wohnraum dort, wo er sinnvoll ist: Ab 2032 sollen in einzelnen Etappen rund 140 Wohnungen für Familien, Paare und ältere Menschen entstehen. Ohne wertvolles Kulturland zu beanspruchen und ohne zusätzliche Infrastruktur zu benötigen.

AUSGANGSLAGE

Der Weg zur Abstimmung

Fakten zum Verfahren

Die «Steinibachgrube» liegt heute in der Landwirtschaftszone. Sie zählt aber nicht zu den besonders geschützten Ackerflächen der Schweiz, den sogenannten Fruchtfolgeflächen. Bereits 2015 hat die Gemeinde das Gebiet deshalb als künftiges Bauland vorgesehen.

Als Grundlage für die Einzonung hat ein renommiertes Architekturbüro zusammen mit Fachleuten ein Projekt erarbeitet. Es zeigt, wie das Gebiet bebaut werden könnte, und bildet die Basis für die geplante Zonenänderung.

Nachdem der Grosse Gemeinderat der Einzonung zugestimmt hat, entscheiden nun am 29. November 2026 die Stimmberechtigten von Zollikofen, ob das Land für die Entwicklung eines lebendigen Wohnquartiers freigegeben wird.

Die amtlichen Planungsunterlagen finden Sie hier: Auflagedokumente der Gemeinde Zollikofen.

Zeitplan

  • 2026

    Box Box

    Urnenabstimmung
    29. November

  • 2028

    Doc-text-inv Doc-text-inv

    Genehmigung Planungsinstrumente Kanton

  • 2030

    Archive Archive

    Baueingabe Bauprojekt

  • 2032

    Baubeginn

  • ab 2034

    Home Home

    erster Bezug

AREAL

Sorgfältig geplant, ideal gelegen

Auf dem Areal «Steinibachgrube» am Ortseingang von Zollikofen entstehen gemäss Richtprojekt Eigentums- und Mietwohnungen sowie gemeinnütziger Wohnungsbau.

Das Konzept ist das Ergebnis eines qualitätssichernden Verfahrens und sieht ein durchgrüntes Quartier mit hohem Anspruch an Natur und Biodiversität vor. So leistet die Überbauung einen wichtigen Beitrag gegen die Wohnungsnot an einem idealen Standort.

GRÜNDE

Ein Standort, wie es ihn selten gibt

Nicht jede Parzelle ist ideal für Wohnraum. Die Steinibachgrube hingegen schon: Sie ist eine ehemalige Lehmgrube, kein wertvolles Kulturland. Erschliessungsstrassen sind nicht notwendig. Das Areal ist mit dem öffentlichen Verkehr hervorragend erschlossen.

Kein Kulturland betroffen

Gebaut wird nicht auf wertvollem Kulturland, sondern auf einer ehemaligen Lehmgrube.

Kein Mehrverkehr durch Zollikofen

Die Parzelle liegt am Ortseingang. Sie verursacht keinen spürbaren Mehrverkehr durch Zollikofen. Erschliessungstrassen sind keine nötig.

Optimal mit dem öV erschlossen

Das Areal ist hervorragend an den öffentlichen Verkehr angebunden.

Biodiversität geschützt und aufgewertet

Die Bebauung schafft zusätzliche ökologische Flächen sowie Schutzkonzepte für Hecken und Amphibien.

Ideal Wohnen

Der neue Wohnraum entsteht dort, wo er sein sollte: Nahe bei Arbeitsplätzen, Einkaufs- und Naherholungsmöglichkeiten. Das reduziert den Pendlerverkehr.

Unterirdisch parkieren

Praktisch alle Parkplätze befinden sich in einer Autoeinstellhalle. Das stört das Ortsbild nicht und verhindert wildes Parkieren.

Wohnraum für alle Bedürfnisse

Das grosse Areal ermöglicht Eigentums- und Mietwohnungen, teilweise als gemeinnütziger Wohnungsbau. Das hilft gegen die Wohnungsnot.

Kein zusätzlicher Schulraum nötig

Die Gemeinde hat die künftigen Schulkinder bereits eingeplant. Sie und ihre Eltern dürfen sich auf kurze, sichere Schulwege freuen.

BEHAUPTUNGEN GEGEN FAKTEN

Was stimmt wirklich?

Im Abstimmungskämpfen gibt es oft Halbwahrheiten. Hier die häufigsten Behauptungen — und was wirklich Sache ist.

Behauptung

Hier wird wertvolles Landwirtschaftsland verbaut.

Fakt

Das Areal – eine ehemalige Grube – ist kein nutzbares Landwirtschaftsland. Im Untergrund lagern Bauschutt und Abbruchmaterial des alten Bahnhofs Bern.

Behauptung

Die Überbauung verstopft Zollikofen mit zusätzlichem Verkehr.

Fakt

Das Areal liegt am Ortseingang. Dadurch entsteht kein zusätzlicher Durchgangsverkehr: Der Verkehr fliesst hauptsächlich direkt ins übergeordnete Strassennetz und nicht durch das Dorf. Eine Mehrbelastung des Dorfzentrums ist deshalb nicht zu erwarten.

Behauptung

Die Altlasten im Untergrund sind eine Gefahr für Anwohnende.

Fakt

Der Standort ist seit 2012 als belasteter Standort ohne Überwachungs- und Sanierungsbedarf klassiert. Die Untersuchungen zeigen lediglich ein geringes Schadstoffpotenzial, sodass keine Gefährdung für Mensch und Umwelt besteht.

Im Zuge der Bauarbeiten werden der Bauschutt sowie das Abbruchmaterial des ehemaligen Bahnhofs fachgerecht entsorgt. Damit wird ein wertvoller Beitrag zur langfristigen Entlastung der Umwelt geleistet.

Behauptung

Die Schulen in Zollikofen sind schon heute überlastet und können die neuen Kinder nicht aufnehmen.

Fakt

Die Überbauung dürfte weniger als 30 zusätzliche Kinder über alle Schulstufen bringen (Bezug Wohnungen ab 2034). Die Gemeinde hat diesen Zuwachs in ihrer Schulraumplanung bereits eingerechnet. Es braucht keinen zusätzlichen Schulraum.

Behauptung

Die Einzonung eilt nicht, wir können warten.

Fakt

Ein Ja bedeutet nicht sofortigen Baustart – der ist ohnehin frühestens 2032. Wer die Einzonung jetzt ablehnt, riskiert aber, dass die Chance für immer verpasst wird: Eine spätere Wiederaufnahme ist unwahrscheinlich.

Behauptung

Es kann keine günstige Wohnungen geben, weil die Sanierungs- und Entsorgungskosten das Bauen zu teuer machen.

Fakt

Für das beim Bau anfallende, kontaminierte Aushubmaterial trägt allein die heutige Grundeigentümerschaft die Entsorgungskosten. Das hat keinen Einfluss auf die künftigen Wohnungspreise.

BEHAUPTUNGEN GEGEN FAKTEN

Was stimmt wirklich?

In Abstimmungskämpfen gibt es oft Halbwahrheiten. Hier die häufigsten Behauptungen — und was wirklich Sache ist.

Behauptung

Hier wird wertvolles Landwirtschaftsland verbaut.

Fakt

Das Areal ist eine ehemalige Grube und kein bewirtschaftbares Landwirtschaftsland. Im Untergrund befindet sich Bauschutt und Abbruchmaterial des alten Bahnhofs Bern.

Behauptung

Die Überbauung verstopft Zollikofen mit zusätzlichem Verkehr.

Fakt

Das Areal liegt am Ortseingang. Dadurch entsteht kein zusätzlicher Durchgangsverkehr: Der Verkehr fliesst hauptsächlich direkt ins übergeordnete Strassennetz und nicht durch das Dorf. Eine Mehrbelastung des Dorfzentrums ist deshalb nicht zu erwarten.

Behauptung

Die Altlasten im Untergrund sind eine Gefahr für Anwohnende.

Fakt

Der Standort ist seit 2012 als belasteter Standort ohne Überwachungs- und Sanierungsbedarf klassiert. Die Untersuchungen zeigen lediglich ein geringes Schadstoffpotenzial, sodass keine Gefährdung für Mensch und Umwelt besteht.

Im Zuge der Bauarbeiten werden der Bauschutt sowie das Abbruchmaterial des ehemaligen Bahnhofs fachgerecht entsorgt. Damit wird ein wertvoller Beitrag zur langfristigen Entlastung der Umwelt geleistet.

Behauptung

Die Schulen in Zollikofen sind schon heute überlastet und können die neuen Kinder nicht aufnehmen.

Fakt

Die Überbauung dürfte weniger als 30 zusätzliche Kinder über alle Schulstufen bringen (Bezug Wohnungen ab 2034). Die Gemeinde hat diesen Zuwachs in ihrer Schulraumplanung bereits eingerechnet. Es braucht keinen zusätzlichen Schulraum.

Behauptung

Die Einzonung eilt nicht, wir können warten.

Fakt

Ein Ja bedeutet nicht sofortigen Baustart – der ist ohnehin frühestens 2032. Wer die Einzonung jetzt ablehnt, riskiert aber, dass die Chance für immer verpasst wird: Eine spätere Wiederaufnahme ist unwahrscheinlich.

Behauptung

Es kann keine günstige Wohnungen geben, weil die Sanierungs- und Entsorgungskosten das Bauen zu teuer machen.

Fakt

Für das beim Bau anfallende, kontaminierte Aushubmaterial trägt allein die heutige Grundeigentümerschaft die Entsorgungskosten. Das hat keinen Einfluss auf die künftigen Wohnungspreise.

WORUM ES WIRKLICH GEHT

DIE FRAGE IST NICHT, OB
ZOLLIKOFEN WÄCHST. SONDERN WIE.

KOMITEE

Getragen von Links bis Rechts

Im Komitee «Steinibachgrube JA» engagieren sich Mitglieder von SVP, GLP, FDP und SP gemeinsam mit weiteren Befürworterinnen und Befürwortern.

Dass sich Mitglieder so unterschiedlicher Parteien im gleichen Komitee einsetzen, ist kein Zufall: Es zeigt, dass die Steinibachgrube kein ideologisches Projekt ist, sondern ein tragfähiger Kompromiss für ganz Zollikofen.

UNTERSTÜTZUNGSKOMITEE

Unterstütze ein Ja zur Steinibachgrube

Im Komitee «Steinibachgrube JA» engagieren sich Mitglieder von SVP, GLP, FDP und SP gemeinsam mit weiteren Befürworterinnen und Befürwortern.

STIMMEN AUS DEM KOMITEE

Darum sagen wir Ja

Die Komiteemitglieder aus SVP, SP, GLP und FDP zeigen sich mit einem persönlichen Statement, weshalb sie sich für die ZPP Steinibachgrube einsetzen.

«Wer gegen die Wohnungsnot kämpfen will, muss auch bauen – und zwar dort, wo es sinnvoll ist: gut erschlossen, ohne Kulturland zu opfern.»

Peter Nussbaum, parteilos / SVP-Fraktion

«Der Standort verbindet kurze Arbeitswege mit hervorragender Erschliessung – das ist wirtschaftlich klug geplante Raumentwicklung.»

Marcel Remund, FDP

«Wohnraum entsteht dort, wo Menschen ihn brauchen: nah am Bahnhof, nah an der Arbeit, nah an der Erholung. Deshalb ist die Steinibachgrube der ideale Standort.»

Marco Bucheli, SVP

«Kurze Wege zum Bahnhof, eine gute Veloanbindung und dank der Lage am Ortseingang kein zusätzlicher Durchgangsverkehr durchs Dorf – die Steinibachgrube ist ein idealer Ort für neuen Wohnraum.»

Armin Thommen, GLP

«Die Steinibachgrube eignet sich trotz gewisser Hürden für ein Bauprojekt. Sie liegt nahe am öffentlichen Verkehr und ermöglicht eine gute Nutzung des vorhandenen Landes, ohne Landwirtschaftsflächen zu opfern. Gleichzeitig kann neuer Wohnraum geschaffen und damit der Wohnungsnot entgegengewirkt werden»

Fabian Krättli, GGR-Mitglied

«Die Zahl der freien Wohnungen in der Schweiz ist auf einem historischen Tiefstand. Gleichzeitig brauchen viele Menschen bezahlbaren Wohnraum. Mit der Überbauung Steinibachgrube, mit 140 neuen Wohnungen, entsteht dringend benötigter Wohnraum für Familien, Einzelpersonen und ältere Menschen. Das Projekt leistet auch einen Beitrag zum gemeinnützigen Wohnungsbau. So entstehen Wohnungen, die langfristig bezahlbar bleiben. Aus diesem Grund sage ich JA zur Einzonung.»

Petra Spichiger, GGR-Mitglied

«Die Überbauung der Steinibachgrube ist mit dem öffentlichen Verkehr sehr gut erschlossen.  Zollikofen braucht zusätzliche Wohnungen, insbesondere auch bezahlbaren und gemeinnützigen Wohnraum. Die geplante Überbauung mit rund 140 Wohnungen bietet hier eine Chance. Die Steinibachgrube darf nicht einfach zu einer weiteren Wohnsiedlung werden, sondern soll einen echten Mehrwert für Zollikofen schaffen. Aus diesem Grund sage ich JA zur Einzonung.»

Hanspeter Anderegg, GGR-Mitglied

«Die Überbauung auf der Steinibachgrube erfordert keine zusätzlichen Erschliessungsstrassen und hat mit der Nähe zur RBS Station Steinibach und Worblaufen gute Anschlussmöglichkeiten an das öffentliche Verkehrsnetz. Die geplante Siedlung leistet einen wesentlichen Beitrag für neuen und bezahlbaren Wohnraum in der Agglomeration.»

Patrick Heimann, FDP

«Die Stimmbevölkerung hat die Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!» und damit verbindliche Massnahmen zur Begrenzung der Zuwanderung abgelehnt. Wer Wachstum und Zuwanderung zulässt, muss auch den dafür notwendigen Wohnraum ermöglichen – insbesondere an gut geeigneten Standorten wie der Steinibachgrube.»

René Ritter, ehem. GGR, Stimmbürger in Zollikofen

«Kurze Wege zu Bahn, Velo und Arbeitsplätzen machen diesen Standort zum Musterbeispiel für nachhaltige Siedlungsentwicklung.»

Hannes Spichiger, GLP

«Die Steinibachgrube ist keine Fläche, die wir dem Landwirtschaftsland wegnehmen – sie liegt auf einer ehemaligen Grube und war noch nie Kulturland. Wer heute nicht plant, baut morgen am falschen Ort: Mit Baustart 2032 schaffen wir rechtzeitig Wohnraum für die Zollikofner Bevölkerung, statt kurzfristig zu reagieren.»

Kurt Jörg, Alt-Vizegemeindepräsident

FRAGEN & ANTWORTEN

Häufige Fragen zur Steinibachgrube

Gemäss Referenzkonzept entstehen rund zehn Mehrfamilienhäuser mit insgesamt etwa 140 Wohnungen sowie Quartierinfrastruktur wie z.B. eine Kita, Grünflächen und ein Spielplatz. Wert gelegt wird auf Nachhaltigkeit, eine gute Einbindung ins Ortsbild und qualitätsvoll gestaltete Aussenräume.

Die «Steinibachgrube» war ursprünglich eine Lehmgrube, die ab den 1950er-Jahren mit Bauschutt und Abbruchmaterial des alten Bahnhof Bern aufgefüllt wurde. Untersuchungen von 2012 klassierten sie als belasteten Standort ohne Überwachungsbedarf. Weitere projektspezifische Abklärungen der Geotest AG bestätigen ein nur geringes Schadstoffpotenzial und kein Grundwasservorkommen — von den Altlasten geht keine Gefährdung für Mensch und Umwelt aus.

Im Zuge der Bauarbeiten werden der Bauschutt sowie das Abbruchmaterial des ehemaligen Bahnhofs fachgerecht entsorgt. Damit wird ein wertvoller Beitrag zur langfristigen Entlastung der Umwelt geleistet.

Mit 0.9 Parkplätzen pro Wohnung liegt die ZPP Steinibachgrube im unteren Bereich der erlaubten Bandbreite (0.5-2.0). Fast alle Parkplätze liegen unterirdisch, ergänzt durch oberirdische Besucherparkplätze sowie 3 Carsharing-Plätze. Darüber hinaus wird pro Zimmer ein Fahrrad-Abstellplatz erstellt, wobei mind. 10% der Abstellplätze für Anhänger und Spezialfahrräder (Lastenvelos) vorgesehen sind. 

Basierend auf Erfahrungswerten aus vergleichbaren Neubauquartieren rechnet die Gemeinde mit rund 28 zusätzlichen Kindern über alle Schulstufen. Eine umfassende Schulraumplanung mit externer Fachberatung hat diesen Zuwachs bereits eingerechnet — es braucht keinen zusätzlichen Schulraum im Quartier.

Die geschützte Wildhecke im Nordosten bleibt erhalten und wird sogar aufgewertet. Der Waldabstand wird eingehalten, und für die schützenswerte Talfettwiese sind Ersatzmassnahmen vorgesehen, teilweise auf dem Areal und teilweise an externen Standorten. Diese werden nicht nur vollumfänglich ersetzt, sondern mit einem Faktor von 1,5 überkompensiert. Ein rund 3’300 m² grosser Amphibienkorridor sichert zudem den Lebensraum der gefährdeten Kreuzkröte. Der Zugang zum Naherholungsgebiet «Rütti» inklusive Erlebnisbauernhof bleibt auch während der Bauphase gewährleistet.

Raumplanung braucht Vorlaufzeit: Die Steinibachgrube wurde bereits 2015 im regionalen Entwicklungskonzept auf einen Zeithorizont von 5 bis 15 Jahren ausgelegt. Wer jetzt die planerischen Grundlagen schafft, verhindert, dass sich der Wohnungsdruck später auf weniger geeignete Standorte oder stärkere Verdichtung in bestehenden Quartieren verlagert.

Ein Ja an der Urne bedeutet dabei nicht, dass sofort gebaut wird. Nach der Abstimmung durchläuft das Projekt noch das Baugesuchsverfahren; der Baustart ist frühestens 2032 zu erwarten. Auch das zeigt: Wer mit der Einzonung wartet, verschiebt den nötigen Wohnraum nicht um ein paar Monate, sondern um Jahre.

Wird die Einzonung der «ZPP Steinibachgrube» an der Urne abgelehnt, so wird in erster Linie eine grosse Chance zur Bekämpfung der Wohnungsnot an einem absolut idealen Standort verpasst. Die Chance, dass die «Steinibachgrube» in einer späteren Planungsrunde erneut aufgenommen wird, sind sehr gering. Der Wohnraumbedarf verschwindet indes nicht. Der Druck verlagert sich vielmehr auf andere Gebiete der Gemeinde. Dadurch steigt die Gefahr, dass an weniger geeigneten Standorten gebaut oder bestehende Quartiere stärker verdichtet werden müssen.

Des Weiteren werden die im Baugrund vorhanden Altlasten (z.B. Bauschutt, Abbruchmaterial etc.) mit geringen Mengen an Schadstoffen im Bereich der Überbauung nicht entsorgt, sondern verbleiben im Boden. Die Fläche könnte weiterhin nicht als vollwertiges Landwirtschaftsland genutzt werden.

Der Grosse Gemeinderat von Zollikofen hat am 27. Mai 2026 der ZPP Steinibachgrube zugestimmt. Darauf hin wurde das Referendum ergriffen. Somit entscheiden die Stimmberechtigen von Zollikofen am 29. November 2026 über die Zonenplan- und Baureglementsänderung ab.  

Bei einer Zustimmung erfolgt die Genehmigung durch den Kanton. Erst nach rechtskräftiger Genehmigung der ZPP und UeO kann für die Überbauung eine Baubewilligung erteilt und anschliessend mit der Realisierung gestartet werden.  

Zeithorizonte: 

  • Genehmigung ZPP/UeO 2028
  • Baueingabe 2030
  • Baustart 2032 
  • Bezug ab 2034

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Komitee Steinibachgrube JA
SVP Zollikofen, Marco Bucheli
Stockhornstrasse 24
3052 Zollikofen
info@steinibachgrube-ja.ch

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